Geld für Verzicht auf Baumaßnahme ist mit dem Fiskus zu teilen

22-DEC-09

Erhält ein Grundstückseigentümer von einer Baugenossenschaft dafür Geld, dass er für eine auf dem Nachbargrundstück (baurechtlich bereits genehmigte) Baumaßnahme keinen Widerspruch einlegt, eine Geldent-schädigung (hier in Höhe von 125.000 Euro), so handelt es sich um einen Gegenwert für ein "Dulden" und ist damit steuerpflichtig. Das Argument des Empfängers, der Betrag gleiche ja nur die durch die Baumaßnahme entstehende Wertminderung aus, wurde vom Bundesfinanzhof nicht anerkannt. (AZ: IX R 36/07)