Computer-Fax: Auf qualifizierte elektronische Signatur achten

18-JUN-10

Schickt ein Finanzamt einem Steuerzahler in einem Einspruchsfall ein Computer-Fax, so ist die Angelegenheit damit nicht erledigt, wenn der Steuerzahler angibt, das Fax nicht erhalten zu haben und deshalb darauf nicht reagiert - wenn das Amt das elektronische Fax ohne die notwendige qualifizierte elektronische Signatur auf den Weg gegeben hat. (FG Köln, 5 K 1396/05)